Vorbescheid
Der Vorbescheid bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, über einzelne, konkret im Antrag formulierte Fragestellungen bereits vor der aufwändigen Erstellung eines Bauantrags eine verbindliche Klärung durch die Baugenehmigungsbehörde zu erreichen. Mit dem in diesen Punkten vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung erhält er frühzeitige Rechtssicherheit in den im Vorbescheid beantworteten Fragen. Typische Anwendungsfälle für Vorbescheidsanträge sind beispielsweise die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder aber die Möglichkeit einer Gebäudeumnutzung oder Gebäudeerweiterung.
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.
Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.Notwendige Unterlagen:
Dem Antrag auf Vorbescheid sind, je nach Fragestellung, die für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen (beispielsweise Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen) beizufügen.Zeitraum:
Der Bauvorbescheid gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren. Vor Ablauf der Frist kann er auf Antrag um jeweils 2 Jahre verlängert werden.Entstehende Kosten:
Für den Bauvorbescheid werden je nach Umfang der Fragestellung Gebühren in Höhe von 0,5 Tausendstel der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 40 Euro, erhoben. Diese Gebühren können bei einer späteren Baugenehmigung teilweise angerechnet werden.Informationen des BayernPortals: